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Pflichten nach DGUV Vorschrift 3
Die DGUV V3 Prüfung ist Pflicht. Jeder Arbeitgeber, der elektrische Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen bereitstellt, ist zur Prüfung nach DGUV Vorschrift verpflichtet. Die DGUV V3 Prüfung ist Teil der Gewährleistung der Arbeitssicherheit, zu der Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind.
Ist die Prüfung nötig?
In Deutschland haben Unternehmer diesbezüglich keinerlei Wahlfreiheit. Verwenden sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel, so müssen diese regelmäßig geprüft werden. Dazu gehören Elektrogeräte, Maschinen, Handwerksgeräte und Arbeitsplätze.
Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Vorschriften stellen die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar und sollen die Betriebssicherheit (Unfallvermeidung) in Unternehmen erhöhen. Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Wer ist für die Elektroprüfung zuständig?
Eine Prüfung muss von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Ausbildung der Prüftechniker erfolgt anhand von TÜV-gemäßen Schulungen. Bei unseren Mitarbeitern handelt es sich um hoch qualifizierte Elektrofachkräfte, die sämtliche Voraussetzungen der BetrSichV und TRBS erfüllen.
Prüffristen
Prüffristen nach DGUV V3 (DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50678)
Pauschal gesehen sind ortsveränderliche Geräte in einem Prüfintervall alle 24 Monate prüfpflichtig. Im jeweiligen Einzelfall gilt es jedoch zu unterscheiden, in welcher Abteilung und mit welcher Nutzungsintensität das jeweilige elektrische Gerät oder die Anlage eingesetzt wird. So werden baugleiche Geräte, bei denen eine regelmäßige DGUV-3 Prüfung alle 2 Jahre im Verwaltungsbereich bei Behörden oder auch Büros der freien Wirtschaft vollkommen ausreichend ist, ganz anders bewertet, wenn sie z.B. auf Baustellen, in Bibliotheken, Kitas, Schulen oder Universitäten Besuchern, Schülern und Studenten öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Hier ändert sich dann der Prüfintervall je nach Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz auf entsprechend dann jeweils 24 / 12 / oder 6 Monate.
Auszug aus den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
"Die Prüffrist muss hierbei generell so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel nach den allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen, betrieblichen Erfahrungen oder auf Basis spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann. Die Festlegung der Prüffristen ist in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese sind auf Grundlage der Ergebnisse und der Auswertungen der wiederkehrenden Prüfungen gegebenenfalls anzupassen. Für die Einhaltung und Richtigkeit der Prüffristen ist der Arbeitgeber / Unternehmer verantwortlich."
Normen und technische Grundlagen
DGUV Vorschrift 3 – Grundlage für sicheres Arbeiten
Die Grundlage für sicheres Betreiben von und Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3). Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der Inbetriebnahme bzw. nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dafür muss der Unternehmer Sorge tragen, fordert die DGUV Vorschrift 3 in § 5 Abs. 1.
Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600
Nach der DIN VDE 0100-600 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung. Verantwortlich dafür ist der Unternehmer.
Maschinenprüfung nach DIN VDE 0113-1
Bei der Messung nach DIN VDE 0113 sind folgende Teilprüfungen durchzuführen:
• Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer technischen Dokumentation übereinstimmt (Erstinbetriebnahme)
• Sichtprüfung
• Funktionsprüfung
• Prüfung von NOT-HALT / NOT-AUS
• Prüfung von Reparaturschaltern
Nach einer Reparatur muss die Maschine einer neuerlichen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach der DIN VDE 0113 unterzogen werden. Durch die neuerliche Elektrogeräteprüfung wird sichergestellt, dass die Maschine auch wirklich funktionstüchtig und sicher zu bedienen ist.
Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702
Die Sicherheitsüberprüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 legt Grenzwerte für elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel fest. Demnach darf Ableitstrom als Berührungsstrom eine Stromstärke von 0,5 mA nicht überschreiten. Für Ableitstrom als PE-Strom liegt der Grenzwert bei 3,5 mA. Der Grenzwert für den Schutzleiterwiderstand beträgt 0,3 Ω für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m Länge, zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m, bis zu einem Maximalwert von 1,0 Ω.
Die Durchführung einer Geräteprüfung nach DGUV V3 ist nach der Instandsetzung und nach einer Änderung an einem Gerät zwingend vorgeschrieben. Der Betriebssicherheitsverordnung entsprechend handelt es sich hierbei außerdem um eine wiederkehrende Geräteprüfung.