
DGUV Vorschrift 3 und 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und Vorschrift 4 bilden das fundamentale Regelwerk für die elektrische Sicherheit in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Ihr primäres Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch elektrischen Strom. Sie stellen sicher, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel fachgerecht errichtet, geändert und instandgehalten werden.
2. Geltungsbereich (§ 1)
Die Vorschriften gelten für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Betrieben (Vorschrift 3) sowie in öffentlichen Einrichtungen (Vorschrift 4). Ebenfalls abgedeckt sind nichtelektrotechnische Arbeiten, die in der Nähe von elektrischen Anlagen ausgeführt werden, um Gefährdungen durch Annäherung zu vermeiden.
3. Wichtige Begriffe (§ 2)
- Elektrofachkraft: Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
- Elektrotechnische Regeln: Hierzu zählen insbesondere die VDE-Bestimmungen, auf die in den Vorschriften direkt Bezug genommen wird.
- Elektrische Betriebsmittel: Alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden elektrischer Energie dienen (z. B. Kabel, Motoren, Messgeräte) oder der Übertragung/Verarbeitung von Informationen.
- Elektrische Anlagen: Der Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel zu einer funktionellen Einheit.
4. Pflichten des Unternehmers (§ 3, § 4)
Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung and Aufsicht einer solchen errichtet und instandgehalten werden. Werden Mängel festgestellt, ist der Unternehmer verpflichtet, diese unverzüglich beheben zu lassen oder das betroffene Mittel außer Betrieb zu setzen. Nur sichere Arbeitsmittel dürfen zur Verfügung gestellt werden.
Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in festgelegten Zeitabständen (Wiederholungsprüfungen) durchgeführt werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Grob unterschieden wird zwischen ortsfesten Anlagen (z. B. Gebäudeinstallation) mit längeren Intervallen (oft 4 Jahre) und ortsveränderlichen Betriebsmitteln (z. B. Laptops, Kaffeemaschinen), die je nach Beanspruchung häufiger (z. B. alle 6 bis 24 Monate) geprüft werden müssen.
An unter Spannung stehenden Teilen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden. Es gelten die fünf Sicherheitsregeln: 1. Freischalten, 2. Gegen Wiedereinschalten sichern, 3. Spannungsfreiheit feststellen, 4. Erden und Kurzschließen, 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken. Ausnahmen sind nur unter strengen Schutzmaßnahmen und für speziell geschulte Kräfte zulässig.
7. Zulässige Abweichungen (§ 8)
Die Berufsgenossenschaft kann auf Antrag des Unternehmers Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, wenn die Sicherheit auf andere Weise ebenso wirksam gewährleistet ist. Dies erfordert jedoch stets eine fundierte Gefährdungsbeurteilung und behördliche Rücksprache.
8. Bezug zu VDE-Normen
Die DGUV V3/V4 ist eng mit den DIN-VDE-Bestimmungen verknüpft. Diese technischen Normen konkretisieren, wie der sichere Zustand einer Anlage praktisch erreicht wird. Die Einhaltung der VDE-Normen gilt rechtlich als Vermutung dafür, dass die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift erfüllt sind.
SENORTEC Prüfservice
Im Rahmen der DGUV V3/V4-Prüfungen unterstützt Sie SENORTEC mit umfassenden Leistungen: Von der initialen Bestandsaufnahme und Inventarisierung Ihrer Betriebsmittel über die fachgerechte Messung und Prüfung durch zertifizierte Elektrofachkräfte bis hin zur rechtssicheren, digitalen Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihren Unternehmerpflichten nachkommen, Ausfallzeiten minimieren und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig gewährleisten.

1. Einleitung und Ziel der Vorschriften

5. Prüfungen nach DGUV 3/4 (§ 5)
